Für dieses Angebot gelten folgende Stornierungsbedingungen, welche vorrangig zu abweichenden Regelungen in den AGB´s zu behandeln sind:
Bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei.
Bis zum bzw. am Anreisetag 80 % des Reisepreises.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der ANCON Hotels im Vitalhotel Sonneck vom 01.01.2011
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Fälligkeit, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis u.a. durch Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei gastronomischen Veranstaltungen behält sich das Hotel das Recht vor, 50 % des erwarteten Umsatzes als Depositzahlung zu verlangen.
6. Der Preis für die vereinbarte Leistung ist grundsätzlich vor der Abreise im Hotel zu entrichten. Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund eines Buchungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen. Das Hotel ist berechtigt, angelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkte bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
2. Bei vom Individualkunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Die Einsparungen betragen :
bei Übernachtungen in Ferienwohnungen : 10 %
bei Übernachtung mit Frühstück : 20 %
3. Für andere Kunden ( Reiseveranstalter usw.) gilt bei Rücktritt bzw. teilweiser
Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen:
Abbestelltag ( Kalendertag ) Anspruch des Hotels
vor der Leistungserbringung
bis 42 Tage vor Anreise vollständige Annullierung möglich
bis 28 Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Logisentgeldes
bis 14 Tage vor Anreise 70 % des vereinbarten Logisentgeldes
bis 10 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Logisentgeldes
danach voller Gesamtpreis der ersten 3 Reise-
tage und 80% für die weiteren Tage,
wenn die gebuchte Leistung nicht
weiterverkauft werden kann.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bzw. Schadens wegen
Nichterfüllung bleibt dem Hotelier ausdrücklich vorbehalten.
4. Bei gebuchten gastronomischen Leistungen werden 30 % in Rechnung gestellt.
5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits be-
rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Er-
füllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch-
nahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzu-
rechnen ist.
• Ein Verstoß gegen Klausel VI Nr. 4 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. An- und Abreise, Nutzung der Zimmer
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Sofern nicht ausdrücklich eine garantierte Buchung oder eine Ankunftszeit verein-
bart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18Uhr anderweitig
zu vergeben.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
ab 18 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht be-
gründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Die Unter – oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-
lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätz-
lichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Die Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem
Höchstwert von 25.000 € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden.
Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungs-
ansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht
(§ 703 BGB ). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz - auch gegen Entgelt-
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für un-
mittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes
bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu
5.000,00 € pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens
beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotelgeltend gemacht
werden.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für den Kunden
bestimmte Nachrichten, wie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt be-
handelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch
gegen Entgelt die Nachsendung. Zurückgebliebene Sachen der Kunden werden
auf Anfrage, Risiko und Kosten nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist im Hotel
beträgt 6 Monate. Danach werden die Sachen auf der Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen dem lokalen Fundbüro bzw. der zuständigen Behörde übergeben.
Jedwede Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Ge-schäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Er -
gänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr
- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten -ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisions-
rechts ist ausgeschlossen
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirk-
sam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.