Die Super Urlaub GmbH agiert als Reisevermittler. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers, mit dem der Vertragsschluss vermittelt wird. Für den Fall einer Buchung bei der GetAway Travel finden Sie diese im Abschnitt (B)
1. Vertragsbeziehungen, Haftung
1.1. Kurzurlaub.de und Kurzreisen.de sind Vertriebsmarken des Unternehmens Super Urlaub GmbH, Werderstr. 74 d. D-19055 Schwerin (nachfolgend „SU“ genannt). Durch die Buchungsbestätigung wird auf Vermittlung der SU ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer und dem Kunden begründet. Die Reisevermittlerin SU führt die bestätigten Leistungen nicht aus. SU haftet folglich auch nicht, falls die durch sie vermittelten Leistungen mangelhaft oder nicht erbracht werden. Eine etwaige eigene Haftung von SU aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt unberührt.
1.2. Sonderwünsche nimmt SU nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Reiseveranstalter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat SU für die Erfüllung solcher
Sonderwünsche nicht einzustehen.
1.3. Sowohl den Kunden, wie auch SU trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch SU ausgehändigt
wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
1.4. Die Reisenden werden bezüglich der vermittelten Leistungen zusätzlich auf die angehängten Allgemeinen Reisehinweise und deren Beachtung hingewiesen.
1.5. Für den vermittelten Leistungsvertrag gelten die Vertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters bzw. Leistungserbringers.
2. Rücktritt, Vertragsumschreibung und Reiseabbruch
2.1.Rücktritt
a) Der Rücktritt kann durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten (z. B. durch Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von der gebuchten Leistung, vom Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung sowie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Aus Gründen der Dokumentation des Zugangs des Stornoauftrages empfehlen wir dringend eine schriftliche Stornierung per E-Mail. Für Rückfragen steht Ihnen SU gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
b) Für die Höhe der Stornierungskosten sind die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers maßgebend. Mit Ausnahme der Stornierung von Pauschalreisen erhebt SU zu den Stornierungskosten des jeweiligen Leistungserbringers zur Abgeltung des eigenen hierdurch entstandenen Zusatzaufwandes eine Bearbeitungspauschale von 35 EUR pro Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer.
c) Von der Rückerstattung nach Stornierung ausgeschlossen ist ein eingezogenes Zahlungstransaktionsentgelt.
2.2 Vertragsumschreibung auf einen anderen Reisenden und sonstige Vertragsänderungen
Sofern der Reiseveranstalter einer Umbuchung auf Ersatzreisende nicht widerspricht, veranlasst SU die Ausführung des Änderungswunsches und stellt für den damit verbundenen eigenen Zusatzaufwand eine Bearbeitungspauschale von 20 EUR pro Änderung zzgl. Aufpreis des Leistungsträgers und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Dies gilt auch für sonstige Änderungswünsche nach Buchungsabschluss, mit denen der Leistungserbringer einverstanden ist.
2.3 Reiseabbruch
Die AGB der Leistungserbringer sehen im Regelfall bei einem Abbruch der Reise keinen Anspruch auf Kostenerstattung vor. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung, besser noch eines Versicherungspaketes, siehe unten Ziffer 4.
3. Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vermittlungs- oder Leistungsvertrages werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet und in Fällen der Vermittlung an die vermittelten Anbieter von Reiseleistungen weitergegeben. Mehr zur Datenverarbeitung und den Rechten der Betroffenen erfahren Sie unter https://www.kurzurlaub.de/datenschutz.html
Sofern der Kunde eine Emailadresse zur Kommunikation angibt, stimmt der Kunde einer Emailkorrespondenz, die von SU transportverschlüsselt wird, zu und verpflichtet sich, seinen Posteingang (einschl. eines evtl. vorhandenen SPAM-Filters) regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.
4. Reiseversicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung einer Unterstützung oder einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod wird dringend empfohlen.
5. Gesetzliche Hinweise zur Verbraucherschlichtung
Nach dem Gesetz sind wir dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass in Deutschland und Österreich folgende Verbraucherschlichtungsstellen bestehen:
Deutschland: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger
Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: 07851/7957940, Fax: 07851/7957941, www.verbraucher-schlichter.de / EMail: mail@verbraucher-schlichter.de;
Österreich: Verbraucherschlichtung Austria, Mariahilfer Str. 103/1/18, A-1060 Wien, Telefon:
01890/631122, Fax: 01890/631199, www.verbraucherschlichtung.at, E-Mail:
office@verbraucherschlichtung.at
Die SU nimmt derzeit jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für SU verpflichtend würde, informiert SU die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und SU die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können SU ausschließlich an deren Sitz verklagen.
6.2. Für Klagen von SU gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des vermittelten Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SU vereinbart.
Für eine Pauschalreisen oder Einzelleistung, die durch den Reiseveranstalter GetAway Travel GmbH erbracht wird, gelten die folgenden Vereinbarungen (B).
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten
1.1 Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrags an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Reiseveranstalterin GetAway Travel GmbH, Hainstraße 1, 04109 Leipzig (nachfolgend „GAT“ abgekürzt) zustande. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält.
1.2 Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist diese als ein neues Angebot des Reiseveranstalters zu verstehen. Der Reisende kann das neue Angebot durch Erklärung oder auch durch schlüssiges Verhalten, wie beispielsweise Restzahlung oder Reiseantritt annehmen.
1.3 Die von gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die
Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.4. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7, BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Telefonanrufe, EMails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Versand der Reiseunterlagen an Sie erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, Ihnen nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten.
2.2 Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto nicht möglich sein, ist GAT berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte) i.H.v. 10 € zu erheben.
2.3 GAT erhebt für gängige Zahlungsmittel (Überweisung, SEPA-Lastschriften, Mastercard, Visa etc.) keine Gebühren. Bei Zahlung in anderen Währungen als Euro oder der Nutzung von nicht gängigen Zahlungswegen, wie American Express und ähnlichen, können Transaktionsentgelte anfallen, über deren Höhe wir Sie natürlich vor der Zahlung informieren.
2.4 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl GAT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist GAT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.1. zu belasten.
2.5 Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher, in Ausnahmefällen auch (fern)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von GAT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind GAT vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. GAT ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von GAT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von GAT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber GAT den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte GAT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn; Stornokosten
4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber GAT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert GAT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann GAT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von GAT zu vertreten ist. GAT kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. GAT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Standard-Pauschalreisen
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%
Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 35%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%
Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind - außer Musicals (u.a. Thermeneintritt)
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 70% (min. 20,– € pro Person)
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 80%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 90%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%
Reisen, die mit dem Kauf von Musicaltickets verbunden sind, sind grundsätzlich nicht pauschal erstattungsfähig, weshalb Stornoentschädigungen für Musicalreisen grundsätzlich individuell konkret abgerechnet werden und in der Regel keine Erstattung erfolgen kann.
4.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, GAT nachzuweisen, dass GAT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von GAT geforderte Entschädigungspauschale.
4.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 0. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit GAT einen wesentlich höheren Entschädigungsanspruch als die Pauschale gemäß Ziffer 4.3. unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und begründen kann.Ist GAT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
4.6. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von GAT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie GAT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung GAT bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. GAT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
GAT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von GAT nachhaltig stört oder wenn der Reisende sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von GAT beruht.
Kündigt GAT, so behält GAT den Anspruch auf den Reisepreis; GAT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die GAT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Obliegenheiten des Reisenden; Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat
7.1. Der Reisende hat GAT oder seinen Reisevermittler, über den der Reisende die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Reisende die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von GAT mitgeteilten Frist erhält. Im Übrigen sind die Allgemeinen Reisehinweise zur Reise durch den Reisenden im Rahmen seiner Obliegenheiten zu beachten.
7.2. a) Mängelanzeige / Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit GAT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von GAT vor Ort zur Kenntnis zu geben.
Ist ein Vertreter von GAT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an GAT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von GAT zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von GAT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter von GAT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
b) Fristsetzung vor Kündigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende GAT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von GAT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7.3. Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind GAT vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturelle Begebenheiten des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung uns zu informieren nachkommen, können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.
7.4 Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von GAT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
8.2. GAT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von GAT sind und im Übrigen die Vorgaben der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.
8.3. GAT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von GAT ursächlich geworden ist.
9. Allgemeine Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften
9.1. GAT wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
9.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn GAT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
9.3. GAT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende GAT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass GAT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
10. Informationen zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
10.1. GAT informiert den Reisenden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist GAT verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald GAT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird GAT den Reisenden informieren.
10.3. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird GAT den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
10.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von GAT oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von GAT einzusehen.
11. Datenschutz
GAT erhebt und verarbeitet Kundendaten für die Erstellung von Reiseangeboten und zur Buchung und Durchführung von Pauschalreisen und Reiseleistungen. Zum Zwecke der Reisedurchführung werden Kundendaten an Dritte (Leistungspartner, Behörden, Fluggesellschaften) in den von den Kunden besuchten Destinationen im notwendigen Umfang zur Reisedurchführung weitergeleitet. Mehr Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der Kunden sind in unserer Datenschutzerklärung unter www.kurz-mal-weg.de/dokumente/Datenschutz.pdf zu entnehmen.
12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
12.1. GAT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GAT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für GAT verpflichtend würde, informiert GAT die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
12.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und GAT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können GAT ausschließlich am Sitz von GAT verklagen.
12.3. Für Klagen von GAT gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von GATvereinbart.
Für den Kauf von Gutscheinen gelten die folgenden Vereinbarungen (C).
1. Die GetAway Travel GmbH (nachfolgend „GAT“ abgekürzt) bietet ausschließlich Wertgutscheine an.
2. Wertgutscheine können vom Kunden als Zahlungsmittel bei einer Reisebuchung genutzt werden. Es ist keine Barerstattung möglich.
3. Die Wertgutscheine sind für den auf ihnen angegebenen Zeitraum gültig und einmalig einsetzbar.
4. Die Wertgutscheine vom Typ „Reisen ohne Termin“ können für jedes Reiseprodukt der GAT genutzt werden. Ausgenommen sind lediglich andere Gutscheine.
5. Bei dem Kauf eines Wertgutscheines als „Gutschein ohne Termin“, kann die GAT den Preis, welcher zum Zeitpunkt des Kaufs des Gutscheines für die Reise aufgerufen wird, nicht auch für den Zeitpunkt der Gutscheineinlösung garantieren. Es kann beim Einlösen zu Aufpreisen kommen.
6. Da Reiseprodukte im Laufe der Zeit verändert oder auch deaktiviert werden können, kann die GAT nicht garantieren, dass ein als „Gutschein ohne Termin“ gekaufter Wertgutschein auch zum Zeitpunkt der Einlösung für das ausgewählte Produkt eingelöst werden kann.
7. Widerrufsrecht beim Kauf von Gutscheinen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Kaufvertrag von Gutscheinen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie den Gutschein in Besitz genommen haben. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
GetAway Travel GmbH
Hainstr. 1
04109 Leipzig
Deutschland / Germany
E-Mail: service@kurzurlaub.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können unser Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8. Widerrufsfolgen bei Gutscheinen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, welches Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, wenn der Gutschein zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits eingelöst wurde.
9. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht gilt nicht bei der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Leistungserbringer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
GAT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GAT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine
Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für GAT verpflichtend würde, informiert GAT die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und GAT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können GAT ausschließlich am Sitz von GAT verklagen.
Für Klagen von GAT gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von GAT vereinbart.
1. Reiseveranstalter und Reisevermittler haben regelmäßig keinen Einfluss auf Entscheidungen der Fluggesellschaften zur Durchführung von Flügen. Insbesondere kurzfristige Änderungen der Abreiseund Ankunftszeiten, der Streckenführung sowie des zum Einsatz gelangenden Fluggerätes können nicht ausgeschlossen werden. Bisweilen werden auch andere Fluggesellschaften mit der Durchführung von Flügen beauftragt. Dabei gilt: SHCB unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_en.pdf eingesehen werden.
2. Bitte beachten Sie, dass die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen müssen.
3. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge.
4. Die Check-In Zeiten variieren. Konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug. Der Fluggast sollte sich daher spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden.
Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („noshow“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Auf Wunsch führt der Vermittler von Einzelflugbuchung jedoch gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 35 EUR einen Erstattungsantrag nicht angefallener Steuern und Flughafengebühren für Sie durch.
5. Da Ausfälle und Verspätungen im Zugverkehr nicht ausgeschlossen werden können, wird für eine Anreise zum Flughafen per Bahn dringend empfohlen, eine Zugverbindung zu wählen, der zufolge laut Fahrplan der Bahn eine Ankunft am Abfertigungsschalter des Abflughafens mindestens 3 Stunden vor Schließung des Check-Ins gegeben ist und darüber hinaus die rechtzeitige Ankunft(s. oben) gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Alternativzugverbindung gewährleistet ist.
6. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck.
Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.
7. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagenten am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige des Schadens unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
8. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei Ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck, es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor.
Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt.
Kinder und Jugendliche, jünger als 16 Jahre werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
9. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.
10. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist ab 15:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist bis 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten.
11. Andere Länder, andere Sitten: Bitte beachten Sie, dass manche Hotels statt des klassischen Doppelbettes auch 2 Einzelbetten oder sog. Queensize oder Kingsize Betten anbieten. Der Reiseveranstalter hat hierauf keinen Einfluss.
12. Es wird dringend empfohlen, Wertgegenstände wie z.B. Zahlungsmittel und Schmuck, aber auch Reiseausweise, Reiseunterlagen und elektronische Geräte sicher verschlossen in einem Zimmer- oder Hotelsafe aufzubewahren.
Stand: 31.01.2026