Ausländer brauchen bei der Einreise einen gültigen Reisepass oder ein Passersatzpapier. Der Reisepass muss bei
der Einreise nach Deutschland bzw. dem Schengen-Raum noch
mindestens vier Monate gültig sein. Für Staatsangehörige der EU-Staaten genügt ein gültiger Personalausweis.
Kinder müssen im Pass der Eltern mit
eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mit sich führen. Für Staatsangehörige bestimmter Länder ist
zur Einreise ein Visum erforderlich.
Detaillierte Informationen gibt die Deutsche Botschaft oder Sie überprüfen hier die Bestimmungen für Ihr Visum.
Als EU-Bürger/in hat man bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall in Deutschland Anspruch auf kostenlose
oder zumindest kostengünstigere Erstversorgung.
In vielen europäischen Ländern hat die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) den Vordruck E111 ersetzt.
Die Vorlage der Europäischen Karte garantiert die
Übernahme bzw. die Erstattung der entstandenen Sachleistungskosten vor Ort.
Für Bürger anderer Staaten empfiehlt es sich, eine Reiseversicherung abzuschließen.
Arztbesuche müssen in der Regel vor Ort in bar beglichen werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Impfungen sind für die Einreise nach Deutschland nicht vorgeschrieben.
Allerdings wächst jedes Jahr im Frühjahr die Gefahr, sich mit den von Zecken ausgelösten Krankheiten
Borreliose und der viralen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
anzustecken. Zecken sind weltweit verbreitete, blutsaugende Parasiten, die sich vom Blut ihrer Wirte ernähren
und vorwiegend in bodennaher Vegetation leben. Festgebissene Zecken
sollten vorsichtig, ohne zu quetschen mit einer spitzen Zeckenpinzette entfernt werden. Noch besser ist es,
einen Arzt aufzusuchen.
Risikogebiete sind vor allem Baden-Württemberg und Bayern sowie bestimmte Landkreise in Hessen,
Rheinland-Pfalz und Thüringen. Nicht jeder Stich einer infizierten Zecke
führt zu einer Infektion des Menschen. Schutz vor Zecken bietet Kleidung, die möglichst viel Körperoberfläche
bedeckt. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Gesundheitsbestimmungen.
In jeder Stadt ist ein ärztlicher Notdienst organisiert, der nachts und an den Wochenenden hilft. Die
Telefonnummern sind im örtlichen Telefonbuch verzeichnet. Wer dringend ärztliche
Behandlung braucht, kann auch einen Notarzt rufen (unter der Telefonnummer 112). Auch die Apotheken haben
einen Nacht- und Sonntagsdienst organisiert. An jeder Apotheke findet man die
Adresse der nächsten diensthabenden Apotheke.
Quelle: http://www.deutschland-tourismus.de
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