Stornierungsbedingungen
Weitere Bemerkungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab Juli 2008)
1. Leistungen und Preise
Die angegebenen Preise sind Endpreise pro Zimmer oder pro Person. Sie schließen alle
Nebenkosten – außer evtl. Kurtaxe-Abgaben – ein, soweit in der Preistabelle nicht anders angegeben. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, werden nur bei einer ausdrücklichen Bestätigung verbindlich.
2. Anmeldung/Zahlung
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Vertrages mit dem Beherbungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt ein für beide Vertagspartner bindender Vertrag zustande.
3. Rücktritt
3.1. Wenn der Gast von der verbindlichen Buchung zurücktritt oder gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, so hat der Beherbungsbetrieb nach dem Gesetz grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird.
Bei einer Buchung von bis zu 10 Zimmern:
bis 22 Tage kostenlos
bis 15 Tage 30%
bis 10 Tage 50%,
bis 8 Tage 100 %
Bei einer Buchung ab 10 Zimmern:
bis 80 Tage 15%
bis 60 Tage 30%
bis 30 Tage 50%,
bis 10 Tage 100 %
Bei Neukunden bitten wir um Anzahlung vom 25% des Gesamtpreises zwei Monate vor Reiseantritt. Weitere 50 %
werden einen Monat vor Anreise fällig.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (z.B. Europäische Reiseversicherung).
4. Haftung
Bei Pauschalangeboten haftet der Hotelier als Reiseveranstalter (gemäß §§ 651a ff. BGB); insoweit gelten folgende Einschränkungen:
4.1. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften die Haftung des jeweiligen Leistungsträgers ausgeschlossen oder beschränkt ist.
4.2. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zu einer unverzüglichen Mängelrüge gegenüber dem Reiseveranstalter verpflichtet. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im nachhinein, so sind Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 651e BGB voraus, daß dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
4.3. Evtl. Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende beim Reiseveranstalter anzumelden. Verjährung tritt mit Ablauf von 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende ein; sie wird durch eine rechtzeitige Anspruchsmeldung gehemmt.
Gebühren vor Ort
Hier finden Sie Gebühren, die in bestimmten Fällen vor Ort anfallen.