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Ausstattungsmerkmale
Empfangshalle/Lobby
Schließfächer am Empfang
Fahrstuhl
Nichtraucherbereich
Öffentl. Internet-Terminal
Hotelsafe
Öffentl. Räume barrierefrei
W-LAN öffentl. Räume
Allergikerzimmer
Nichtraucherzimmer
Raucherzimmer
Parkplatz Pkw
Parkplatz Bus
Parkplatz kostenfrei
Konferenzraum
Außengastronomie
Bar
Cafe/Bistro
Frühstücksraum
Fitnessraum
Kaminzimmer
Veranstaltungssaal
Außenterrasse
Ruheraum
Dampfsauna
Finnische Sauna
Serviceleistungen des Hotels
Autovermietung
Fahrradvermietung
Tageszeitung kostenlos
Weckservice
Zimmerservice
Hunde nicht erlaubt
Für Kinder
Kinderbetreuung mögl.
Kinderhochstuhl
Kinderspeisen/Menüs
Wickeltisch
Verpflegung
Frühstück
Halbpension
Vollpension
Vegetarische Küche
Hausmannsküche
Regionale Küche
Internationale Küche
Glutenfreie Kost möglich
Fremdsprachen
Deutsch
Englisch
Norwegisch
Polnisch
Spanisch
Infos zu COVID-19
1. BEHERBERGUNG:
Für touristische Übernachtungen gilt die 2G-Regelung (vollständig geimpft oder genesen). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen und dürfen bei Vorlage eines entsprechenden negativen Tests (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden).
NUR für nachweislich nicht-touristische Übernachtungen (z.B. Geschäftsreisende) gilt die 3G-Regel, wonach nicht immunisierte Personen bei Anreise und erneut nach jeweils 4 weiteren Tagen ein aktuelles Testzertifikat (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden) vorzulegen haben. Die Verpflegung der Hotelgäste ist nur unter Berücksichtigung der allgemeinen, für die Gastronomie geltenden, 2-Regelung möglich.
Aufgrund der Covid-19 Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind wir von der Bundesregierung angehalten, den Kontakt zwischen Ihnen und unseren Housekeeping Mitarbeiter*Innen so gering wie möglich zu halten.
Auf ausdrücklichen Wunsch bieten wir daher momentan jeden 3. Tag die Zimmerreinigung an.
2. GASTRONOMIE:
Es gilt die 2G-Regelung. Nur geimpfte und genesene Gäste haben Zutritt zu gastronomischen Angeboten sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren. Beschränkungen gelten nicht, wenn Speisen oder Getränke lediglich abgeholt werden.