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Ausstattungsmerkmale
Empfangshalle/Lobby
Fahrstuhl
Nichtraucherbereich
Öffentl. Internet-Terminal
Hotelsafe
W-LAN öffentl. Räume
Allergikerzimmer
Nichtraucherzimmer
Parkplatz Pkw
Stellplatz Fahr-/Motorräder
Parkplatz gegen Gebühr
Konferenzraum
Außengastronomie
Bar
Frühstücksraum
Kaminzimmer
Bibliothek
Außenterrasse
Liegewiese
Garten/Park
Pool im Haus
Schwimmbad
Umkleidekabinen
Serviceleistungen des Hotels
Reinigungsservice (auf Anfrage)
Schuhputzservice
Tageszeitung kostenlos
Wäschereiservice (Gebühr)
Weckservice
Zimmerservice
Hunde erlaubt bis 10 kg
Für Kinder
Kinder/Babybetten
Kinderhochstuhl
Verpflegung
Frühstück
Vegetarische Küche
Fremdsprachen
Englisch
Infos zu COVID-19
Zugangsbeschränkungen ergeben sich je nach Stufe nur für Ungeimpfte; Geimpfte und Genesene haben weiterhin uneingeschränkt mit Nachweis Zugang.
Basis- und Warnstufe:
Geimpfte und Genesene haben - wie bisher - ohne Einschränkungen Zutritt, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorzeigen.
Ungeimpfte Personen benötigen für den Zutritt einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis, der vorzuzeigen ist.
Ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis ist alle drei Tage erneut vorzulegen.
Alarm- und Alarmstufe II:
Geimpfte und Genesene haben - wie bisher - ohne Einschränkungen Zutritt, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorzeigen.
Ungeimpfte Personen haben nun keinen Zutritt mehr.
Ausnahme: Lediglich bei geschäftlichen oder dienstlichen Übernachtung oder in besonderen Härtefällen ist Ungeimpften der Zutritt nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Test gestattet.
Im Fall der Ausnahme ist ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis alle drei Tage erneut vorzulegen.
Sonderfall:
Minderjährige und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Glaubhaftmachung durch ärztliche Bescheinigung) dürfen Beherbergungsbetriebe besuchen, wenn sie einen negativen Antigen-Testnachweis vorzeigen können, das gilt in allen drei Stufen.
Wichtig:
Lediglich für die Nutzung der gastronomischen Einrichtungen (Hotelrestaurant etc.) gelten Erleichterungen, d.h. für nicht-immunisierte Hotelgäste reicht in der Basis- und Warnstufe ein Antigen- oder PCR-Testnachweis, in der Alarm- und Alarmstufe II gilt ein Zutrittsverbot für das Restaurant in Innenbereich, lediglich im Außenbereich wäre mit PCR-Testnachweis ein Zutritt gestattet.