Geschäftsbedingungen für Leistungen des Bio-Seehotel Zeulenroda
Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenzen, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.
1. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Andere AGB als die des Seehotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Seehotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sollten im Beherbergungsvertrag andere Bedingungen vereinbart sein, gelten diese.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
3. Das Hotel kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen. (Richtlinie: 100 % Logisbetrag 60 Tage vor Anreise, bei Veranstaltungen 100 % Raummiete und 50 % der Speisen und Getränke 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn.)
4. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der gebuchten Leistung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Ist keine Frist vereinbart
worden, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
5. Annulierungsgebühren
Im Falle einer Annulierung durch den Kunden ist der Kunde verpfl ichtet, den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten Übernachtungen und Dienstleistungen zu tragen,soweit er nicht einen geringeren Schaden des Hotels nachweisen kann.
a) Bei Annulierung der Leistungen von 1 bis 3 Übernachtungen bis 14.00 Uhr am
Anreisetag kostenfreie Stornierung möglich, danach 80 % des vereinbarten Preises.
b) Bei Annulierung der Leistung von 4 bis zu 59 Übernachtungen.
Anzahl der Tage bis zur Ankunft Annulierungsgebühren
I) bis 28 Tage Berechnung entfällt
II) von 27 bis 15 Tage 60 % des vereinbarten Preises
III) von 14 bis 1 Tag 80 % des vereinbarten Preises
IV) am Anreisetag 100 % des vereinbarten Preises
c) bei Annulierung ab 60 Übernachtungen
Anzahl der Tage bis zur Ankunft Annulierungsgebühren
I) bis 90 Tage Berechnung entfällt
II) von 89 bis 50 Tage 30 % des vereinbarten Preises
III) von 49 bis 29 Tage 60 % des vereinbarten Preises
IV) von 28 bis 1 Tag 80 % des vereinbarten Preises
V) am Anreisetag 100 % des vereinbarten Preises
Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu
zahlen, wenn die Buchung später als 24 Stunden vor Anreise vom Kunden storniert
wird (§ 552 BGB).
d) Für sonstige Leistungserbringung (d.h. für Konferenz-, Bankett- und sonstige Räume,
für zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigungen = Veranstaltungen) bestimmt
der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene
Vergütung.
Anzahl der Tage bis zur Ankunft Annulierungsgebühren
bis 28 Tage Berechnung der Miete entfällt
von 27 bis 15 Tage Berechnung der Miete 60 %
von 14 bis 1 Tag Berechnung der Miete 80 % und
Ersatz von 50 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt: Mindest-Menüpreis
Bankett x Personenzahl. Am Anreisetag Berechnung der Miete 100 % und Ersatz von 75 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt: Mindest-Menüpreis Bankett x Personenzahl
Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziffer 1.
e) Von den Annulierungsfristen ausgenommen sind die mit Unterschrift auf dem Angebot
anerkannten Rahmenprogramme. Im Nachgang inhaltlich geänderte Rahmenprogramme
sind je nach Zeitpunkt und Umfang der Änderung kostenpfl ichtig.
Stornobedingungen für Rahmenprogramme
Bis 28 Tage vor Veranstaltung kostenfrei von 27 bis 15 Tage vor Veranstaltung 60 % des Rahmenprogrammumsatzes
von 14 Tage bis zum Tag der Veranstaltung 100 % des Rahmenprogrammumsatzes
6. Der Kunde hat dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen dann weniger Teilnehmer, hat der Kunde nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, ird gemäß der tatsächlichen Teilnehmer abgerechnet.
7. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, anderenfalls über 23.00 Uhr, hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
8. a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) – c) ist ausgeschlossen.
9. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspfl icht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 15.000,00 pro Fahrzeug. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
10. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 7 und §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarungen. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine
etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises
beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpfl ichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzungen und unerlaubter Handlungen.
11. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. Ä.), bei Rufgefährdung für das Hotel und deren Betrieb aufgrund politischer oder religiöser Gesinnung vom Kunden oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem
Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.
12. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
13. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese
Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, wofür der Kunde eine Gebühr
in Höhe der Miete für den benutzten Raum schuldet.
14. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlichrechtlicher Aufl agen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, KSK, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu
entrichten.
15. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pfl egliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
16. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet. Gleichermaßen gilt, dass das Entfernen von Speisen und Getränken aus den Restaurationsräumen zu einem
späteren Verzehr nicht gestattet ist. Dies betrifft insbesondere Buffets, von denen nichts aus den Restaurants mitgenommen werden darf.
17. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch
wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gilt Ziff. 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung).
18. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpfl ichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
19. Sofern die Fälligkeit der Rechnungen des Hotels nicht nach dem Kalender bestimmt ist, werden Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Gemäß § 284 BGB kommt der Rechnungsempfänger 30 Tage nach Fälligkeit ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt ist der Rechnungsbetrag durch den Rechnungsempfänger mit 5 Prozentpunkten über den Basiszins der Europäischen Zentralbank gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für jede vom Hotel nach Verzugseintritt versandte Mahnung wird eine Mahngebühr von € 5,00 erhoben.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort des Hotels.
21. Die Benutzung von Einrichtungen des Hotels, insbesondere des Sport-und Fitnessbereichs, sowie die Teilnahme an den Aktivitäten der Gästebetreuung (Animation und Rahmenprogramm) geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
22. Für Kinder gelten die bei den Arrangements genannten Preise, bzw. gilt die generelle Kinderregelung. Maßgeblich ist das Alter der Kinder zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthaltes, nicht zum Zeitpunkt der Reservierung. Bei Inanspruchnahme von Kinderrabatten ist das Alter mit amtlichem Ausweis nachzuweisen.
23. Datenschutz
Wir gewährleisten bei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den betrieblichen Zweck innerhalb des Hotels erfolgt.
24. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch.